
KI-Bild: Copilot AI/Tox Info Suisse
In der Schweiz ist Asbest seit 1990 verboten. In Gebäuden, die vor diesem Datum gebaut wurden, muss grundsätzlich mit Asbest gerechnet werden.
Doch Tox Info Suisse ist nicht die zuständige Fachstelle für die Abklärung von Asbestvorkommen oder Asbestfreisetzungen und kann keine Risikobeurteilung vornehmen. Forum Asbest Schweiz weist auf seiner Website darauf hin, dass ein einmaliges, sehr kurzes Ereignis mit einer geringen Freisetzung von Asbestfasern nicht automatisch zu einer Erkrankung führt. Es ist wichtig, die Situation ruhig und fachgerecht abklären zu lassen.




